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Marktordnung für die Stadt Minden - Erlass der Mindener Regierung vom 26. August 1701

Ausgelöst wird der Erlass der Marktordnung durch die Tatsache, "daß in hiesiger Stadt Minden die noethige Lebens-Mittel oeffters vor Geldt nicht zubekommen" oder aber "ein solcher Wucher damit getrieben wird", dass vor allem "denen geringen Leuten", den kleinen und ärmeren Bewohnern der Stadt, Not daraus entsteht.

Als Ursache für "Mangel, Wucher und Theuerung" wird ausgemacht, dass es in der Stadt Minden keinen öffentlichen Wochenmarkt gibt, auf dem Lebensmittel angeboten werden. Wie aber sah dann die Praxis des Verkaufs und Kaufs von Lebensmitteln aus, die durch diesen Erlass abgeschafft werden sollte? Der Erlass beschreibt diesen Missstand sehr ausführlich.

Markt vor dem Mindener Rathaus um 1900Der Landmann, also der Bauer, und andere Verkäufer kommen entweder gar nicht in die Stadt, weil es keinen Wochenmarkt gibt, der sie zum Verkauf ihrer Erzeugnisse in die Stadt locken würde; oder aber sie kommen trotzdem in die Stadt und müssen erst nach Käufern ihrer Waren suchen, müssen also "offtmahls etliche Stunden mit ihren feilen Sachen sich in der Stadt herumb schleppen, ehe sie einen Kauffer ausfinden".

Der Bewohner der Stadt hingegen muss "manches mahl hinauß auffs Land gehen oder schicken, und alda die noethige Victualien muehsam und mit Kosten suchen und auffkauffen", dafür aber seinen Broterwerb im Stich lassen. Das "Unheil", das es zu bekämpfen gilt, besteht also darin, dass Verkäufer und Käufer nicht zusammen kommen, weil es keinen bestimmten Ort und keine festen Termine zum Handeln gibt. Sie laufen quasi aneinander vorbei: der Verkäufer auf dem Weg vom Land in die Stadt, und der Käufer auf dem Weg aus der Stadt aufs Land.
Erstmals erwähnt wird ein Mindener Getreide-, wohl auch Lebensmittelmarkt 1232, als der Mindener Bischof als Stadtherr einen Markt genehmigte, der immer samstags in Minden stattfinden sollte. Der Betrieb des Wochenmarkts kam aber durch die Unregelmäßigkeiten, die der 30-jährige Krieg mit sich brachte, zum Erliegen. Versuche der Stadt Minden, nach 1648 wieder einen Wochenmarkt ins Leben zu rufen, schlugen fehl.

So sieht sich schließlich die Mindener Regierung gezwungen, dem daniederliegenden Marktwesen in der Stadt Minden wieder auf die Beine zu helfen und erlässt am 26. August 1701 eine neue Marktordnung: Jeden Mittwoch und Samstag soll fortan zwischen 8 und 12 Uhr ein Markt stattfinden; fallen diese Tage auf Bet- und Fasttage, so soll der Marktbetrieb nur von zehn bis 12 Uhr dauern.
An Waren, die zum Verkauf kommen sollen, werden genannt: Rindvieh, Kälber, Schweine, Schafe, Lämmer, Butter, Eier, Milch, Käse, Speck, geräuchertes Fleisch, Würste, Getreide, Mehl, Grütze, Flachs, Wolle, Hanf, Gemüse und Kräuter, frische und geräucherte Fische, Heu, Stroh, Holz, Torf. Die Produktpalette zeigt, dass es sich nicht nur um einen Lebensmittelmarkt handeln soll; sie bietet zugleich Einblicke in die Einkaufskörbe und Kochtöpfe anno 1701.
Damit die Wiedereinführung des Wochenmarkts nun endlich gelingt, werden Verbote erlassen: Zukünftig sollen die verkaufswilligen Bauern und andere Personen, die in die Stadt kommen, nicht mehr unnötig am Tor aufgehalten, sondern direkt auf den Marktplatz als dem Ort von Verkauf und Kauf hingewiesen werden.

Verboten wird auch den in der Stadt tätigen Hökern, Schlachtern, Bäckern und Juden, auf diesem Markt einzukaufen, bevor es nicht 12 Uhr geschlagen hat: Sie dürfen vor 12 Uhr nur für den eigenen Bedarf, nicht aber für den Zweck des Weiterverkaufs Waren auf diesem Wochenmarkt einkaufen. So wird sicher gestellt, dass die Bewohner der Stadt sich an bestimmten Wochentagen hinreichend mit Lebensmitteln eindecken können, die aufgrund des vielfältigen Angebots günstiger zu erstehen sein dürften als an den übrigen Wochentagen, wenn die Konkurrenz der in der Stadt ansässigen Verkäufer nicht so groß war. Das Zuwiderhandeln wird - weil davon auszugehen ist, dass es dazu kommt - unter Strafe gestellt.

Text: Dr. Monika Schulte
Foto: Kommunalarchiv Minden