Service
Reise und Vertragsbedingungen
1 AllgemeinesDie Minden Marketing GmbH (im folgenden MMG genannt) vermittelt Zimmer und bietet Kurzreisen nach Minden und Umgebung an. Mit Fremdveranstaltern werden kulturelle und Unterhaltungsereignisse organisiert.
Die MMG ist lediglich bei Pauschalreisen Veranstalter. Im Übrigen handelt sie als Vermittler und haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen der Leistungsträger. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2 Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
3 Abschluss des Vertrages
Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Der Reiseveranstalter wird dem Kunden die Reisebestätigung sowie Sicherungsschein aushändigen. Gleiches gilt für den Vermittlungsauftrag.
4 Bezahlung
Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 30 % des Reisepreises pro Person gefordert werden.
Die Restzahlung muss bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
5 Vermittlertätigkeit
Sofern die MMG als Vermittler auftritt, erfolgt die Bestätigung durch das Hotel bzw. den Veranstalter direkt. Das Hotel bzw. der Veranstalter erhebt den angegebenen Preis.
6 Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt und der Reisebestätigung.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.
7 Rücktritt
Änderungen und Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treue und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die gebuchte Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Sofern die MMG nur als Vermittler auftritt, wird sie den Veranstalter vom Rücktritt unterrichten.
Kurzfristiger Rücktritt: ab dem 3.Tag vor Reisebeginn, wird der Kunde den Leistungsträger direkt unterrichten.
Bei Rücktritt sind folgende Entschädigungen pauschal pro Person zu zahlen:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn 25,- �
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises (mindestens 40,- �)
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises (mindestens 50,- �)
6 bis 4 Tage vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
ab dem 3 Tag und bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.
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8 Höhere Gewalt
Wird die Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
9 Gewährleistung
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
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10 Minderung/Verjährung
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise, kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Gegen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Reiseleistungen, hat der Reisende innerhalb eines Monats, nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der MMG geltend zu machen.
Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten.
11 Haftung
Die Beschränkung vertraglicher Haftung der MMG für Schäden, die Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Die MMG haftet nicht, wenn der Schaden durch das Verschulden des Gastes vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung der MMG je Gast und Reise sind beschränkt bei Personenschäden auf 75.000 �, bei Sachschäden auf 4.000 �.
Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld übernimmt die MMG keine Haftung.
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12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Minden
13 Unwirksamkeit
Die Ungültigkeit eines Teils der Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

























